Vorladung als Beschuldigter?
So verhalten Sie sich richtig
Fotografieren Sie das Schreiben der Polizei. Senden Sie das Foto an die Kanzlei. Meistens lässt sich ein Termin vermeiden.
Vorladung senden
Sie haben Post von der Polizei bekommen. Eine Vorladung zur Vernehmung oder ein Anhörungsbogen. Ihr erster Impuls: Angst.
Manche ignorieren das Schreiben und stecken den Kopf in den Sand. Andere möchten hingehen und die Sache klären. Beides ist ein großer Fehler. Im Ermittlungsverfahren werden die wichtigsten Weichen gestellt. Jetzt zählt eine gute anwaltliche Beratung.
- Den ersten Schritt übernimmt der Anwalt, Sie müssen nichts allein entscheiden
- Durch Akteneinsicht wissen Sie, was wirklich vorliegt, statt im Ungewissen zu bleiben
- Frühes Handeln hält Ihnen die meisten Optionen offen
Was kostet mich das?
Kostenlos
Kostenlose Erstberatung
Ein erstes Gespräch mit dem Anwalt ist natürlich unverbindlich und kostenlos. Sie können einfach die Vorladung senden und die Lage mit dem Anwalt besprechen.
199 €
Vorladung abwehren
Ich sage den Termin bei der Polizei ab und beantrage Einsicht in die Ermittlungsakte. Das klärt die Fakten und Sie können aufhören, sich unnötige Sorgen zu machen.
550–1.500 €
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Zeigt die Beweislage, dass eine Strafverteidigung erforderlich ist, strebe ich zunächst die Übernahme des Mandats als Pflichtverteidiger an. Ist eine Pflichtverteidigung nicht möglich, mache ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Im Ermittlungsverfahren geht es darum, Fehler zu vermeiden
Die meisten Beschuldigten schaden sich selbst, bevor sie einen Anwalt einschalten. Diese zwei Fehler sehe ich immer wieder.
Allein zur Polizei gehen und aussagen
Viele denken, sie können die Sache schnell klären. Das Gegenteil ist der Fall. Jedes Wort, das Sie bei der Polizei sagen, wird protokolliert und gegen Sie verwendet. Auch scheinbar harmlose Aussagen. Auch „Ich war es nicht“. Die Polizei ermittelt gegen Sie. Ihre Aufgabe ist es, Beweise zu sammeln.
Jetzt Anwalt einschalten
Ich kläre zuerst, ob Sie zu dieser Vorladung überhaupt erscheinen müssen. Sie machen keine Angaben zur Sache. Ich beantrage Akteneinsicht und sehe, was die Ermittler tatsächlich gegen Sie in der Hand haben. Auf dieser Grundlage entwickle ich eine Strategie, die auf das bestmögliche Ergebnis abzielt. Jetzt die Kanzlei Schwert & Schild zu beauftragen ist die wichtigste Investition in Ihre Zukunft.
Sie haben mehr Optionen als Sie denken
Ein Ermittlungsverfahren muss nicht in einer Anklage mit Gerichtsverhandlung enden. Als Beschuldigter haben Sie Rechte und Optionen, die viele nicht kennen.
Nicht jede Vorladung ist gleich
Vorladung ist nicht gleich Vorladung. Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht Folge leisten. Einer Ladung als Zeuge durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht hingegen schon. Ob Sie als Zeuge eine Aussage machen müssen, steht auf einem anderen Blatt. Ich kläre mit Ihnen, um welche Art von Vorladung es sich handelt und wie Sie sich verhalten sollten.
Sie machen keine Angaben zur Sache
Das Aussageverweigerungsrecht ist das wichtigste Recht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren. Sie dürfen zu allen Vorwürfen schweigen. Das darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist, entscheiden wir gemeinsam auf Grundlage der Ermittlungsakte.
Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus
Manchmal kommt statt einer Vorladung ein Anhörungsbogen. Darauf sollen Sie schriftlich zum Vorwurf Stellung nehmen. Füllen Sie diesen Bogen nicht aus. Was Sie dort hineinschreiben, wird Teil der Ermittlungsakte. Ich kann nach Akteneinsicht gezielt und strategisch Stellung nehmen.
Es gibt mehrere Wege, wie das enden kann
Das Ermittlungsverfahren endet nicht zwangsläufig in einer Anklage. Es kommt auf die Beweislage an und wie diese Beweise interpretiert werden. Denkbar sind: eine Einstellung des Verfahrens ohne jede Folge, eine Einstellung gegen Geldauflage (keine Vorstrafe), oder ein diskretes Ende durch Strafbefehl ohne öffentliche Gerichtsverhandlung.
Was auf dem Spiel steht
Ohne anwaltliche Verteidigung riskieren Sie Folgen, die Ihr Leben verändern.
Vorstrafe
Eintrag im Bundeszentralregister. Bleibt jahrelang bestehen.
Karriere
Führungszeugnis für Arbeitgeber. Beamtenstatus. Zulassungen.
Führerschein
Entzug der Fahrerlaubnis. MPU. Sperrfrist.
Gerichtsverhandlung
Öffentliche Hauptverhandlung. Arbeitgeber, Familie, Nachbarn.
So läuft es ab
Anruf
Sie schildern mir kurz Ihre Situation. Ich sage Ihnen sofort, wie ernst die Lage ist und was jetzt zu tun ist. Das dauert 5 Minuten.
Akteneinsicht
Ich beantrage Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Erst wenn ich die Akte kenne, weiß ich, was die wirklich gegen Sie haben. Das ist die Grundlage für alles Weitere.
Strategie
Auf Basis der Akte besprechen wir die Verteidigungsstrategie. Ich sage Ihnen ehrlich, wie die Chancen stehen und was realistisch erreichbar ist.
Bestmögliches Ergebnis
Ich arbeite auf das beste Ergebnis hin: eine Einstellung des Verfahrens, eine Einstellung gegen Geldauflage oder, wenn nötig, ein diskretes Ende durch Strafbefehl ohne öffentliche Gerichtsverhandlung. Was realistisch ist, besprechen wir nach Akteneinsicht. Es ist sehr individuell.
Ihr Anwalt: Mario Jagar
Ich bin Strafverteidiger in München und vertrete Mandanten in ganz Bayern. Meine Kanzlei heißt Schwert & Schild, weil genau das meine Arbeit beschreibt: Angriff und Verteidigung. Wenn die Polizei gegen Sie ermittelt, sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und arbeite auf die bestmögliche Lösung hin.
Häufige Fragen zur Vorladung
Muss ich einer Vorladung der Polizei Folge leisten?
Das hängt davon ab, wer die Vorladung ausgestellt hat. Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht Folge leisten. Einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht schon. Ich kläre mit Ihnen, um welche Vorladung es sich handelt und wie Sie sich verhalten sollten.
Was passiert, wenn ich nicht hingehe?
Das Ermittlungsverfahren läuft weiter. Die Polizei schließt ihre Ermittlungen ab und gibt die Akte an die Staatsanwaltschaft. Die entscheidet dann, ob angeklagt wird, ein Strafbefehl beantragt oder das Verfahren eingestellt wird. Genau deshalb ist es so wichtig, jetzt einen Anwalt einzuschalten. Ich beantrage Akteneinsicht und arbeite aktiv darauf hin, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, bevor die Staatsanwaltschaft entscheidet.
Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Nein. Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht aus, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Alles, was Sie dort hineinschreiben, wird Teil der Ermittlungsakte und gegen Sie verwendet. Ihr Anwalt kann nach Akteneinsicht gezielt und strategisch Stellung nehmen.
Ist Schweigen nicht verdächtig?
Nein. Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Es ist Ihr verfassungsmäßiges Recht. Jeder Strafverteidiger wird Ihnen raten, im Ermittlungsverfahren zunächst zu schweigen. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist.
Wie kann das Verfahren enden?
Es gibt mehrere Möglichkeiten: eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO (mangelnder Tatverdacht), eine Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO (keine Vorstrafe), ein Strafbefehl (Geldstrafe ohne öffentliche Verhandlung) oder im schlechtesten Fall eine Anklage. Welcher Weg realistisch ist, hängt von der Beweislage ab. Das ist sehr individuell. Genau deshalb brauche ich zuerst Akteneinsicht.
Ich habe eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft. Was tun?
Einer Ladung der Staatsanwaltschaft müssen Sie Folge leisten. Aber auch dort gilt: Sie haben das Recht zu schweigen. Rufen Sie vorher an, damit ich Sie begleiten oder vertreten kann. Im besten Fall kann ich die Vernehmung abwenden oder den Termin verschieben.
Ich bin als Zeuge geladen. Kann ich zum Beschuldigten werden?
Ja, das kommt vor. Manchmal lädt die Polizei jemanden als Zeugen vor und behandelt ihn auf der Dienststelle dann als Beschuldigten. Was Sie als vermeintlicher Zeuge sagen, kann plötzlich gegen Sie verwendet werden. Anstatt einfach zur Vernehmung zu gehen, sprechen Sie lieber vorher mit einem Anwalt.
Warum wollen manchmal Zeugen nicht zur Vernehmung?
Die Gründe sind sehr individuell. Manche wollen die Probleme anderer Menschen nicht zu ihren eigenen machen. Vernehmungen kosten Zeit und bringen dem Zeugen nichts.
Vorladung erhalten? Jetzt Kontakt aufnehmen
Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt. Jetzt zu handeln ist die wichtigste Investition in Ihre Zukunft.